Ausdehnen der Tachographen-Pflicht
für LKW auf Klein-LKW

Die Anbindung an moderne digitale Tachographen ermöglicht die Übertragung der Daten der Fahrerkarten und des Massespeichers direkt aus dem LKW und reduziert den manuellen Aufwand für das Auslesen.

Achtung! Wichtige Änderung in der Gesetzgebung

Ab 21.08.2023 müssen alle neuen gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge über 3,5t mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein. Für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gilt eine Umrüstpflicht auf die neue Generation des Smart Tachos! 

Achtung:

Ab 1.7.2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger über 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einem neuen digitalen Tachographen ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotagebeförderungen eingesetzt werden!

Gesetzesgrundlage: VO (EU) Nr. 2021/1228 Anhang IC

Das sind die Fristen:

  • Neufahrzeuge (Erstzulassungen) > 3,5 t werden mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 ausgerüstet.

    21.08.2023: Smarte digitale Tachographen 4.1 IN allen NEUFAHRZEUGEN

  • Alle Fahrzeuge > 3,5 t, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Tachographen Version 2 ausgerüstet sein.

    31.12.2024: Aus Tacho Version 1 wird Tacho Version 2

  • Alle Fahrzeuge > 3,5 t, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen bis zum 20.08.2025 mit einem intelligenten Tachographen Version 2 ausgerüstet sein. Das bedeutet, auch die genannten Fahrzeuge, welche mit einem intelligenten Tachographen der 1. Version ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden.

    20.08.2025: DTCO 4.0 WIRD DTCO 4.1

  • Alle Fahrzeuge > 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen mit dem erweiterten intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

    01.07.2026**: Smarte Tachos Version 2 für >2,5T

Fahrzeug über 3,5t
Fahrzeug bis 2,5t
Fahrzeuge bis 3,5t

Fahrzeuge über 3,5t

Fahrzeuge bis 3,5t

Fahrzeuge bis 2,5t

  • Bei Fahrzeugen bis 2,5t müssen Fahrer ein Lenkprotokoll führen wenn im KFZ kein Tachograph verbaut ist und KEINE Ausnahme von der Lenkprotokollpflicht besteht.

    Nähere Infos zu den Ausnahmen finden Sie hier ….

  • Ab Juli 2026 müssen Fahrzeuge über 2,5t im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einem intelligentem Tachographen ausgerüstet sein.

  • Mit Ende 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5t die einen analogen/digitalen Tachographen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen, ersetzt werden.

    Ab dem August 2025 müssen alle Fahrzeuge über 3,5t im grenzüberschreitenden Einsatz, mit einem intelligentem Tachographen der Version 2 ausgerüstet sein.

Alles aus einer Hand

Mit unserem Tacho-Service erhalten Sie neue digitale Tachographen der Version 2 sowie den Einbau über Tacho-Service Werkstätten. Mit der Kombination der neuen Tachos und unseren Fleet-40 Telematik-Geräten ist das Auslesen der Tachodaten ein Kinderspiel. Zusätzlich zum neuen Tachograph mit Telematik und dem Fernauslesen der Tachodaten (Tachograph und Fahrerkarten) werden die Daten in gesetzliche Archivierungssysteme eingespielt.

Folgende Produkte sind in unserem Service enthalten:

  • Neue Digitale Tachographen der Version 2

  • Fleet-40 GPS-Gerät für die Fernauslese der Tachodaten

  • Tachodaten Remote Download Service

  • Tachodaten archivieren und kontrollieren

Vorteile der neuen Tachographen-Pflicht mit Telematik

Automatisches Auslesen von Fahrerkarte und Massespeicher

Gesetzeskonforme Archivierung von Tachodaten

Digitales Flottenmanagement mit Stammdatenverwaltung und ToDo-System

Teure Strafen vermeiden & Verstöße dokumentieren

Live-Ortung mit aktueller Position und historischer Fahrspur

Automatische Einhaltung gesetzlicher Fristen

Kontrolle der Verstöße und Lenkzeiten

Für alle digitalen Tachos (12 - 24 Volt). Für LKW oder Klein-LKW

Security und Datenschutz mit SSO und DSGVO-Konform

In Kombination mit moderner Telematik zur Datenübertragung kann man von den eingebauten smarten Tachographen profitieren und viele Vorteile nutzen. Auf www.gps.at zeigen wir, wie ein komplettes Fuhrpark-Management, über Fahrtenbücher und Live-Ortung zusätzlich zum Tachographen verwendet werden können.

Neue digitale Tachographen

  • Neuester Tachograph “Smart Tacho 2”

  • Remote Download der Tachodaten: regelmäßiges, automatisches Auslesen der digitalen Tachographen direkt aus den LKWs über ein Zusatzmodul

  • Tachodaten Archivierung und gesetzliche vorgeschriebene Kontrolle über Uploaden der DDD Daten in vorhandenen Lösungen zur Tachodaten-Archivierung

Smart Tacho der 2. Generation

Fleet-40 Telematik für Tachographen

Fleet-40 Telematik-Gerät für Tachoanschluss

Das Fleet-40 Telematikgerät ist kompatibel mit fast allen neuen Tachographen (VDO, Stoneridge, Intellic EFAS).

  • Schneller und moderner Download durch modernste Mobilfunknetze 4G (LTE) und 2G (GPRS)

  • Kabelsatz für Tachographen-Anschluss (K-Line, CAN2) über die Rückseite für die meisten LKW mit digitalem Tachograph

  • Einfacher Anschluss von Tachographen über Vorderseite (K-Line) für 12 Volt Tachographen.

Tachodaten Remote Download Service

  • Authentifizierung mittels Unternehmerkarte

  • Der Download erfolgt DSGVO-konform auf Server innerhalb der EU.

  • Regelmäßiger Download der DDD Dateien aus den Fahrzeugen

  • Der manuelle Download ist nicht mehr oder nur in Ausnahmen notwendig

  • Versand per Mail, Download oder Upload in eine Archivierungslösung

Remote-Download Service

Tachodaten gesetzeskonform archivieren und kontrollieren

Online Archivierung der Tachodaten
  • Online-Archivierung: die Daten der digitalen Tachographen-Kontrollgeräte müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

  • In der Online-Archivierung werden die Tachodaten auf Vollständigkeit geprüft.

  • Eine Verstoß Übersicht und Kontrolle der Lenkzeiten ist möglich

  • Restlenkzeit-Berechnung, Diätenberechnung und Vorbereiten der Lohnverrechnung auf Basis von Tachodaten über Partner-Software

Pflichten für Unternehmen mit digitalen Tachographen

    1. Es muss mindestens eine Unternehmerkarte vorhanden sein.

    2. Jeder Fahrer muss mit einer Fahrerkarte ausgestattet werden und diese vor jeder Fahrt stecken.

    3. Ist das Fahrzeug mit einem digitalen Tachographen ausgestattet, muss die Lückenlose Datenübertragung und Speicherung gewährleistet werden.

    4. Sie als Unternehmen müssen regelmäßig prüfen ob die VO (EG) Nr. 561/2006 und die VO (EU) Nr. 165/2014 eingehalten werden.

  • Die Daten von Digitalen Tachographen sowie der Fahrerkarte müssen in regelmäßigen Abständen heruntergeladen und gespeichert werden. Die Höchstzeiträume für das Herunterladen der Daten werden in der EU-Verordnung (VO 581/2010) festgehalten.

    In Österreich gelten folgende Regelungen nach § 17a AZG:

    1. Von einem digitalen Tachographen

      1. spätestens 90 Tage nach dem letzten Herunterladen,

      2. im Falle eines Wechsels des Zulassungsbesitzers unmittelbar vor der Abmeldung des Fahrzeuges gemäß § 43 KFG,

      3. im Falle einer Aufhebung der Zulassung des Fahrzeuges gemäß § 44 KFG,

      4. unmittelbar vor einem Austausch des Kontrollgerätes, im Falle eines Defektes einer Fahrerkarte, sobald davon Kenntnis erlangt wird.

    2. Von der Fahrerkarte

      1. spätestens alle 28 Tage,

      2. unmittelbar vor dem Beginn und am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses,

      3. unmittelbar vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte.

Austausch auf neue Tachographen -

Es wartet viel Arbeit auf die Tacho-Service-Werkstätten!

Seit August 2023 (Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber) ist der intelligente DTCO 4.1 (Version 2 des intelligenten Tachographen) in allen neuen fahrtenschreiberpflichtigen Fahrzeugen verbaut! Der Tachograph DTCO 4.1 kann Länderwechsel bei Grenzübertritt erkennen und den Standort beim Be- und Entladen des LKW. Durch die die Authentifizierung von Satellitensignalen und den Einbau eines internen Sensors, der unabhängig vom externen Bewegungssensor arbeitet, wird der neue smarte Tacho manipulationssicherer.

Tachograph der neuesten Generation

Die neuen intelligenten Tachographen müssen in alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen, also auch leichte Nutzfahrzeuge!, verbaut werden.

Bis Ende 2024 werden bei allen Fahrzeugen des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen die Tachographen getauscht. Für Tachographen der Version 1 gilt die Frist bis August 2025.

Bis Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, die im internationalen Straßenverkehr oder in der Kabotage tätig sind, einen neuen smarten intelligenten Tachograph der Version 2 haben.

Mehr Infos vom Arbeitsinspektorat… oder von der WKO…

Fahrzeuge, die von der Tachographen-Verpflichtung ausgenommen sind, müssen in vielen Fällen ein ordentliches Lenkprotokoll laut Lenkprotokoll-Verordnung führen. Wir beraten Sie dazu gerne.